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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen der Psychologischen Beraterin/Coach "Klaudia Maria Hornakova" (nachfolgend abgekürzt nur noch „Beraterin“ genannt) und dem/der Klienten/in/Coachee (nachfolgend abgekürzt nur noch „Klient“ genannt) - im Sinne als Beratungs-/Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB– sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient das generelle Angebot der Beraterin annimmt und die Beraterin einer Zusammenarbeit zustimmt.

§ 2 Rechtliche Rahmenbedingungen

Die Beraterin/Coach ist ein Mitglied im VFP (Verband Freier Psychotherapeuten, Heilpraktiker für Psychotherapie & Psychologischer Berater e.V.)., handelt der Ethik-Richtlinien von VFP und erklärt in diesem Sinne Ihre Fachkunde und Teilnahme an Weiterbildung und -qualifizierung. 

 

Sie verpflichtet sich, alle Möglichkeiten zum Wohle des Menschen, vorurteilsfrei und auf ethisch bewusstem Niveau und alle ihr zur Verfügung stehenden Techniken und Interventionsmöglichkeiten zum Nutzen des Klienten, einzusetzen. Sie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung, Entspannung, Prävention anwendet. Beratung und Coaching sind ausdrücklich keine Ausübung der Heilkunde, keine Psychotherapie und kein Ersatz für eine Psychotherapie. Demnach darf die psychologische Beraterin/Coach gem. HPG § 1 Abs. 2 keine Krankheiten feststellen, heilen und lindern. Sie darf auch keine Krankschreibungen vornehmen und keine Medikamente verordnen. 

 

Der Klient versichert, er leidet an keiner Erkrankung, welche seine Geschäftsfähigkeit beeinträchtigt oder die einer Beratung aus medizinischen und/ oder psychologischen Gründen entgegensteht. Er trägt während des gesamten Beratungs-/Coachingsprozesses die volle Verantwortung für sein Handeln, sowohl während, als auch außerhalb der Beratungs- und Coachingtermine. Die Teilnahme an einer Beratung/ an einem Coaching setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Denn, Beratung und Coaching ersetzt keine medizinische / psychotherapeutische Behandlung eines Arztes oder Heilpraktikers. Bei diesbezüglichen Beschwerden ist der Klient aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes oder Heilpraktikers zu begeben.


§ 3 Inhalt der Beratung

Die Beraterin versichert, dass Sie für die Beratung und Coaching geeignet ist. Sie ist berechtigt, die Methoden anzuwenden, die dem mutmaßlichen Willen des Klienten entsprechen, sofern der Klient hierüber keine Entscheidung trifft. Zwecke der Beratung und Coaching inklusive Gesprächen sind Unterstützung in beruflichen und privaten Entscheidungssituationen, Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte usw., auch Übungen zur Selbsterfahrung und kognitiven Umstrukturierung sowie Entspannungsübungen, die dem Erhalt der Gesundheit dienen, nach Maßgabe der psychologischen Beratung. 


Der Klient versichert, dass er für Beratung und Coaching geeignet ist. Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Klient nicht verpflichtet. Eine Beratung/ ein Coaching ist in den meisten Fällen aber nur bei aktiver Mitwirkung des Klienten sinnvoll. Dies gilt insbesondere für die Erteilung erforderlicher Auskünfte als Grundvoraussetzung für eine Beratung, wie auch für eine aktive Mitarbeit bei Entspannungsübungen und anderen Methoden. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Klienten kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Beratungs-/ Coachingleistung, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels des Klienten. Soweit der Klient die Anwendung derartiger Gespräche oder Entspannungsverfahren ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten werden will, hat er das der Beraterin gegenüber zu erklären.


§ 4 Honorierung und Zahlungsbedingungen

Honoraranspruch: Die Beraterin hat für ihre Dienste einen Honoraranspruch, die vom Klienten bezahlt werden muss. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die aktuellen Preise auf der Website www.Beratung-GoldeneMitteFinden.de. Alle anderen Gebührenordnungen oder –Verzeichnisse gelten nicht.

Terminvereinbarung: Eine Buchung gilt erst als reserviert, wenn die Beraterin dem Klienten eine Buchung per Telefon/ SMS/ WhatsApp/ Email/ Formular zustimmt und der Klient den Gesamtbetrag an die Beraterin bezahlt hat. Für Klienten, die sich vertrauenswürdig zeigen, gilt eine Buchung auch schon nach der Zustimmung, bevor eine Bezahlung stattfindet. In diesem Fall muss dann spätestens beim Terminbeginn der vereinbarte Betrag beglichen werden. Wird ein Beratungs-/Coaching Termin außerhalb des Praxisstandorts vereinbart, werden zuzüglich zum Honorar Fahrkosten berechnet. Diese werden hinterher beglichen.

Termine-Nicht-Wahrnehmen späterer Antritt oder vorzeitiger Abgang, von Klienten aus, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung. Dies gilt auch für Käufer, die Stunden mit Erwerb eines Stunden-Paket vorausbezahlt haben und Termine nicht wahrnehmen. Denn, bis auf das Erstgespräch, können Termine auch telefonisch wahrgenommen werden. Termine, die vonseiten der Beraterin abgesagt werden, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Beraterin.

Stornierungen: Der Klient verpflichtet sich unwiderruflich zur Zahlung eines Ausfallhonorars, wenn er einen Termin vereinbart, aber nicht in Anspruch nimmt. Stornierungen mehr als 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin sind mit 0%, bis 2 Wochen vorher 50%, bis 1 Woche vorher 100%, der vereinbarten Kosten, fällig. Diese sind sofort ohne Frist zahlbar. Begründung: Damit in Beratung/Coaching ausreichend auf den Klienten eingegangen werden kann, wird für jeden Termin ein großes Zeitfenster freigehalten und andere Aufträge abgelehnt. Damit dieses Konzept weiterhin funktioniert, ist jede Buchung und Klientenverlässlichkeit wichtig.

Die vorstehende Ausfallhonorar-Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn der Klient spätestens 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins ohne Verschulden absagt, z.B. im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls. Ein Nachweis des unverschuldeten Nicht-Erscheinens ist nötig und in diesen Fällen wird jeweils ein Ersatztermin vereinbart. Dabei darf bitte nicht vergessen werden, dass - bis auf das Erstgespräch - Termine auch telefonisch wahrgenommen werden können.

​Gesprächs-Pakete: werden auf einmal bezahlt und die einzelnen Folgegespräche flexibel nach Bedarf (mit Termin) eingelöst. Gültigkeit: 12 Monate. Für nicht eingelöste Stunden besteht kein Rückvergütungsanspruch und sie sind auch nicht an andere Personen – ohne Zustimmung der Beraterin - übertragbar.

Bezahlung: Der Klient ist darüber informiert, dass die Beraterin keine Zulassung zu Krankenkassen, Beihilfestellen oder sonstigen Kostenträgern hat. Die Honorare sind von den Klienten selber, ohne Abzug, an die Beraterin per PayPal, Überweisung oder per Barzahlung (noch vor dem nächsten Termin) zu begleichen. Kosten die während einer Beratung entstehen, wie z.B. für eine Verlängerung sofort oder innerhalb 14 Tagen. Falls eine Rechnung nicht innerhalb 14 Tage beglichen wurde, kommen noch 5€ Mahngebühren hinzu.


§5 Datenschutz und Vertraulichkeit

Sämtliche personenbezogenen Daten werden von der Beraterin nur zur Durchführung des Auftrags und Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen unter strikter Beachtung der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben, verarbeitet und genutzt.

Die Beraterin behandelt die Klientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Inhalte der Gespräche und Beratungen, der Prävention und Entspannungsverfahren, sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der Klienten Auskünfte, nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Klienten erfolgt und anzunehmen ist, dass der Klient zustimmen wird.

Unberührt bleiben gesetzliche Mitteilungs- und Offenbarungspflichten, wie z.B., wenn die Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise bei Straftaten, oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige oder wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Schulung, Prävention und Entspannungsverfahren persönliche Angriffe gegen sie oder ihre Berufsausübung stattfinden und sie sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
 

§6 Haftungsausschluss

Jegliche Haftung der Beraterin/Coachs für alle Arten von Schäden bzw. Folgekosten, welche ggf. durch die Verwendung und/ oder Anwendung von Informationen und/ oder aufgezeigten Lösungsansätzen im Gespräch, die dem Klienten entstehen könnten, ist ausgeschlossen. Insbesondere wird darauf verwiesen, dass psychologische, medizinische oder anderweitige Informationen der Beraterin, lediglich auf deren persönlicher Einschätzung und Erfahrung beruhen, welche die persönliche Konsultation des Klienten bei einem erfahrenen Psychotherapeuten oder Arzt nicht ersetzen kann. Dem Klienten verbleibt es daher, in eigener Verantwortung zu prüfen und festzustellen, ob die Informationen und Ratschläge der Beraterin, für seine jeweiligen Ziele oder Zwecke geeignet sind. 


§7 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Beratungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich vorzulegen.


§8 Salvatorische Klausel​

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Beratungsvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

§9 Schlusswort

Beide Parteien können Vertrag, ohne Angabe von Gründen, ablehnen und beenden.


Die Beraterin, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn Sie aufgrund Ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht coachen und beraten kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten oder wenn der Klient seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgeht Krankheiten oder Problemverhalten verheimlicht/ fördert, die Betreuungsinhalte oder notwendigen ärztliche Untersuchung für den Fortgang einer weiteren Beratung verneint, seine Zahlungspflichten nicht nachkommt oder es andere Gründe gibt, die zu Konflikten führen könnten.

 

Der Klient, wenn die Betreuungsinhalte verneint werden bzw. das Vertrauen nicht mehr gegeben ist. Dies muss rechtzeitig – mindestens zwei Wochen vor dem nächsten vereinbarten Beratungstermin - schriftlich erfolgen, da sonst Kosten für Ausfallhonorar usw. fällig wären. Eigenmächtige Vertragsverletzung des Klienten führen zur Aufhebung des Vertrages und zur Beendigung der Beratung. In solchen Fall besteht kein Rückvergütungs-anspruch.

Diese AGB wurden 1/2023 aktualisiert.

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Endlich wieder als Psychologische Beraterin/Coach und ADHS-Beraterin tätig und nun auch als Burnout-Coach :-)

Hinweis: Für Anfragen bitte Kontaktformular oder noch besser WhatsApp nutzen.  Denn, wegen meiner Hochsensibilität und Elektrosmog-Intoleranz reagiere ich mit Ohnmacht auf Telefonate, weshalb ich es so gut wie möglich vermeide. Vielen Dank für das Verständnis.

 
 
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